Ihr Strafverteidiger - klar, präzise, engagiert

Ich verteidige Sie gegen strafrechtliche Vorwürfe – in jedem Verfahrensstadium. Mein Fokus liegt dabei im Wirtschaftsstrafrecht. Seit mehr als 10 Jahren bin ich ausschließlich im Strafrecht tätig – und entwickele spezifisch auf Ihren Fall zugeschnittene Lösungen.

Wirtschaftsstrafrecht

Das Wirtschaftsstrafrecht stellt einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar. Dieses umfasst so unterschiedliche Straftaten wie Betrug, Untreue, Wettbewerbs- und Korruptionsdelikte - oft im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit. Die Regelungsdichte nimmt dabei immer weiter zu: immer wieder verschärft der Gesetzgeber die einschlägigen Regelungen.

Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafrecht stellt ein besonders komplexes Rechtsgebiet dar. Die steuerlichen Pflichten von Privatpersonen und insbesondere Unternehmen werden immer weitreichender. Steuerliche Beanstandungen werden dabei häufig auch mit strafrechtlichen Vorwürfen verbunden. Diese richten sich regelmäßig auch gegen Geschäftsführer.

Insolvenzstrafrecht

Nahezu jede Insolvenz eines Unternehmens geht mit strafrechtlichen Vorwürfen einher: Diese reichen von Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) über Bankrottdelikte (insb. § 283 StGB) bis zu Vorwürfen der Untreue. Die Verteidigung im Insolvenzstrafrecht setzt neben strafrechtlichen auch insolvenzrechtliche Kenntnisse voraus.

Geldwäsche

Kaum ein Bereich des Strafrechts ist in den vergangenen Jahren so verschärft worden wie die Strafvorschrift der Geldwäsche gemäß § 261 StGB. Der Gesetzgeber hat die Strafbarkeit erheblich ausgeweitet. Auch die Anzahl der Verdachtsanzeigen, insbesondere durch Banken, ist in jüngerer Zeit, ebenso wie die Zahl hierauf zurückgehender Ermittlungsverfahren, stark gestiegen.

rechtsanwalt-jan-philipp-book-desktop-mask-signet
rechtsanwalt-jan-philipp-book-transparent-signet

Die Kraft der Argumente!

Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht setzt klare Analyse und  überlegte strategische Entscheidungen voraus: Das bestmögliche Ergebnis stets im Blick.

Expertise in Spezialgebieten

Ich konzentriere mich bewusst auf Spezialgebiete des Strafrechts. Ich engagiere mich regelmäßig im Rahmen von Vorträgen, Fortbildungen und durch Veröffentlichungen im Wirtschaftsstrafrecht.

Individuelle Mandantenbetreuung

Jedes Mandat hat seine eigene Dynamik. Ich betreue jeden Mandanten persönlich und individuell. Die Kommunikationswege sind dabei immer kurz: Denn ich weiß, dass strafrechtliche Vorwürfe die Betroffenen immer belasten.

Digitales Arbeiten

Ich nutze in der Mandatsbearbeitung moderne Technologien, gerade auch in der schnellen Kommunikation mit meinem Mandanten. Ich arbeite nahezu ausschließlich digital.

Dr. Jan Philipp Book – Fachanwalt für Strafrecht

Ich bin seit 2012 ausschließlich als Strafverteidiger tätig und seit 2016 Fachanwalt für Strafrecht.

Ich habe an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und in Berlin meine  juristischen Examina abgelegt. Von 2007 bis 2010 war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität tätig. Promoviert wurde ich 2011 mit einer Arbeit über die Strafzumessung im Völkerstrafrecht.

Vorwürfe auf ihren juristischen Kern zu reduzieren und dort anzugreifen, wo ihnen die rechtliche oder tatsächliche Grundlage fehlt – das ist gerade im Wirtschaftsstrafrecht meine Herangehensweise.

Lassen Sie uns Ihr Anliegen besprechen

Gerade im Wirtschaftsstrafrecht ist eine möglichst frühzeitige Verteidigung ratsam. Ich lade Sie ein, einen Termin für eine persönliche Beratung zu vereinbaren oder direkt Kontakt mit mir aufzunehmen. 

rechtsanwalt-jan-philipp-book-mobile-victoria-foto
Dr. Jan Philipp Book
Rechtsanwalt

Dr. Jan Philipp Book – Fachanwalt für Strafrecht

Ich bin seit 2012 ausschließlich als Strafverteidiger tätig und seit 2016 Fachanwalt für Strafrecht. Ich habe an der Humboldt-Universität zu Berlin studiert und in Berlin meine  juristischen Examina abgelegt. Von 2007 bis 2010 war ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität tätig. Promoviert wurde ich 2011 mit einer Arbeit über die Strafzumessung im Völkerstrafrecht. Vorwürfe auf ihren juristischen Kern zu reduzieren und dort anzugreifen, wo ihnen die rechtliche oder tatsächliche Grundlage fehlt – das ist gerade im Wirtschaftsstrafrecht meine Herangehensweise.

Entschiedene Strafverteidigung für Ihren Fall

Im Strafrecht gibt es keine schematischen Lösungen. Egal, ob Sie sich als Geschäftsführer strafrechtlichen Vorwürfen gegenübersehen oder als Freiberufler Unterstützung im Steuerstrafrecht suchen – mein Ziel ist es, etwaige Belastungen so gering wie möglich zu halten.

Geschäftsführer und Leitungspersonen

Der Geschäftsführer steht immer im Fokus –  auch in strafrechtlicher Hinsicht. Schnell richten sich strafrechtliche Vorwürfe auch gegen den Geschäftsführer, auch wenn er persönlich mit vielen Aspekten nicht befasst war. Dies kann ganz unterschiedliche Konstellationen betreffen: von steuerstrafrechtlichen Vorwürfen bis hin zu Vorwürfen im Zusammenhang mit Sozialabgaben. 

Freiberufler und Unternehmer

Zu meinen Mandanten zählen regelmäßig Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Unternehmer – ob im Zusammenhang mit Abrechnungen Vorwürfe erhoben werden oder wegen vermeintlicher Behandlungsfehler oder steuerstrafrechtlicher Vorwürfen ermittelt wird.

Privatpersonen und Unternehmen

Strafrechtliche Vorwürfe können jeden treffen: in ganz unterschiedlichen Lebensbereichen. Ich stehe Ihnen im Bereich des gesamten Strafrechts zur Seite. Auch Unternehmen sind immer wieder förmlich an Strafverfahren beteiligt: sei es als Anzeigeerstatterin oder Einziehungsbeteiligte.

Ihre Fragen im Fokus

Viele Fragen werden mir gerade zu Beginn eines Mandatsverhältnisses immer wieder gestellt. Einige zentrale Punkte finden Sie nachstehend. Weitergehende Informationen finden sich in den Fachartikeln.

Die erste Regel lautet: Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch. Geben Sie keine Stellungnahme ab. Kontaktieren Sie sofort einen spezialisierten Strafverteidiger, um die nächsten Schritte zu besprechen.

Viele Ermittlungsverfahren werden durch ein Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bekanntgegeben. Sie haben das Recht zu schweigen – machen Sie hiervor Gebrauch und  kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Strafrecht.

Der erste Schritt ist die genaue Prüfung der Vorwürfe und Ihrer individuellen Situation. Wir sollten uns zeitnah besprechen – eine detaillierte Analyse setzt regelmäßig Einsicht in die Ermittlungsakte voraus. Wenn ich diese erhalten habe, lässt sich präzise nachvollziehen, welche Vorwürfe aufgrund welcher Beweismittel erhoben werden.

In einer ersten Beratung besprechen wir Ihr Anliegen. Vielfach ermöglicht dies bereits eine Risikoabschätzung. Eine genauere Analyse setzt allerdings die Akteneinsicht voraus.

Ja. Ich vertrete grundsätzlich in jedem Verfahrensstadium, vom ersten Tatverdacht bis ins Revisionsverfahren. In Fragen der Strafvollstreckung vertrete ich nicht, verweise Sie aber gerne an spezialisierte Kollegen.  Ich berate und begleite Unternehmen und Privatpersonen bei der Erstattung von Strafanzeigen.

Die Kosten werden individuell vereinbart, da jedes Mandat unterschiedlich ist. In den meisten Fällen kann ich Ihnen gleich zu Beginn eine Einschätzung der zu erwartenden Kosten mitteilen. Die Abrechnung erfolgt in den meisten Fällen nach Zeitaufwand. Sprechen Sie dies gerne an – Transparenz ist mir wichtig.

 

Die Strafprozessordnung sieht eine Reihe von Einstellungsmöglichkeiten vor. Diese sind an jeweils unterschiedliche Voraussetzungen, etwa die Zahlung einer Geldauflage, geknüpft. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht, aber auch darüber hinaus, kann dies ein legitimes Verteidigungsziel sein.

 

Sie sollten nach Möglichkeit alle Briefe und Dokumente, welche Sie von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten in der Angenlegenheit erhalten haben, mitbringen oder vorab übersenden. Weiteres ist in aller Regel nicht erforderlich.

Weitere Fragen? Ich bin für Sie da!

Sollten Sie weitere Fragen haben oder individuelle Auskünfte zu Ihrer rechtlichen Situation benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Eine persönliche Beratung kann oft einen entscheidenden Unterschied machen. Dabei gilt: je früher wir uns auf Ihre Verteidigung konzentrieren, desto besser.

Fachartikel aus dem Straf- und Wirtschaftsstrafrecht

Im Ratgeberbereich biete ich Ihnen regelmäßige Analysen und Kommentare zu aktuellen strafrechtlichen Themen. Ich stelle wichtige Entscheidungen, insbesondere des Bundesgerichtshofs, gesetzgeberische Vorhaben und Entwicklungen aus den Bereichen des Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafrechts vor.

Wie wird Geldwäsche bestraft? Die Strafvorschrift der Geldwäsche nach § 261 StGB sieht einen Strafrahmen vor, der von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe reicht. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden, § 261 Abs. 5 StGB. Was bedeutet das aber für den konkreten Fall? Mit welchen Folgen hat ein Beschuldigter in seinem Verfahren zu rechnen? Gerade wenn eine Vorladung wegen des Vorwurfs der Geldwäsche eingeht, stellt sich diese Frage mit besonderer Deutlichkeit.
Das Geldwäschegesetz enthält in (zunächst übersichtlich erscheinenden) 59 Paragrafen eine Vielzahl von komplexen Regelungen. Diese werden durch die nahezu unermüdliche Tätigkeit des Gesetzgebers immer weiter ausgedehnt, ergänzt und modifiziert. Es handelt sich bei den Vorschriften des Geldwäschegesetzes zwar nicht um strafrechtliche Regelungen, allerdings haben sie für die strafrechtliche Praxis unter unterschiedlichen Gesichtspunkten Bedeutung: Vielfach sind es die Verdachtsanzeigen nach dem Geldwäschegesetz (§§ 43 ff. GwG), die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Vorwurfs der Geldwäsche führen. Daneben enthält das Geldwäschegesetz selbst eine ganze Reihe von (teils empfindlichen geahndeten) Ordnungswidrigkeiten. Es bestehen mithin erhebliche Wechselwirkungen.
Vorwürfe wegen Insolvenzverschleppung nach § 15a Abs. 4 InsO zielen regelmäßig auf die Geschäftsführer, können gelegentlich aber auch andere Personen erfassen. Eine jüngere Beschwerdeentscheidung des Landgerichts Lübeck (Beschluss vom 27. Februar 2023, 6 Qs 33/22, 6 Qs 33/22 - 720 Js 4897/20) lenkt den Blick auf genau eine solche Konstellation:

Treten Sie mit mir in Kontakt

Lassen Sie uns Ihr Anliegen besprechen. Gerade im Strafrecht gilt: Je früher wir uns Ihrer Angelegenheit annehmen, desto besser für den weiteren Verlauf.
Nehmen Sie daher gerne kurzfristig Kontakt auf.