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Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438, S. 2) dient der Umsetzung und Durchsetzung der europäischen Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR). Diese gilt als europäische Verordnung unmittelbar. Das KMAG regelt daher innerstaatliche Aufsichtsrechte, Befugnisse und – hier von zentralen Interesse – Straf- und Bußgeldvorschriften. So enthält § 46 KMAG eine Strafvorschrift, die insbesondere auf das unerlaubte Erbringen von Kryptodienstleistungen abstellt. Flankiert wird diese von umfangreichen Bußgeldvorschrift in § 47 KMAG. Beide Vorschriften sind von dem kriminalpolitischen Bestreben getragen, Verstöße möglichst umfassend zu erfassen. Die aufsichtsrechtliche Überwachung obliegt dabei der BaFin. Diese kann und wird in geeigneten Fällen die Strafverfolgungsbehörden einschalten bzw. Strafanzeige erstatten. Insgesamt soll das enge Regelungssystem der MiCAR auch auf strafrechtlichem Wege durchgesetzt werden.

Specialist Articles on Criminal Law and Commercial Criminal Law

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Insolvenzverschleppung durch Geschäftsführer stellt ein relevantes Risiko dar. Daher lohnt ein genauer Blick auf die Voraussetzungen der Strafbarkeit und besondere Risiken.
§ 261 StGB normiert die Strafbarkeit der Geldwäsche. Die Vorschrift zielt darauf, dem Umgang mit aus rechtswidrigen Taten stammenden Vermögenswerten zu unterbinden. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur wirksamen Verbrechensbekämpfung geleistet werden, indem die hieraus erwachsenden finanziellen Vorteile unterbunden werden. Das Geldwäschegesetz verpflichtet inzwischen umfangreich zur Erstattung von Verdachtsmeldungen (etwa nach § 43 GwG), wenn Umstände darauf hindeuten, dass ein Gegenstand aus einer rechtswidrigen Tat stammenden könnte. Entsprechend steigt nicht nur die Anzahl von Ermittlungsverfahren, sondern auch die Gefahr, zu Unrecht in den Fokus der Ermittlungsbehörden zu geraten. Deshalb stellt sich immer häufiger die Frage, wie mit einer Vorladung wegen Geldwäsche umzugehen ist.
Der BGH hat sich wieder einmal zur Strafbarkeit der sogenannten Firmenbestattung geäußert.
Das BVerfG hat ein einer neuen Entscheidung zur Einziehung auch eine echte Rückwirkung gebilligt. Wir stellen die Entscheidung vor.
Der BGH hat jüngst erneut präzisiert, was Verständigungsgespräche sind und wann sie protokolliert werden müssen. Das ist in der Praxis immer wieder problematisch.
Eine Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten kann ganz erhebliche Nebenfolgen haben: vom Gewerberecht zum Gesellschaftsrecht. Wir stellen zentrale Aspekte vor.
Wann können unternehmerische Entscheidungen den Vorwurf der Untreue begründen? Wir zeigen Grundzüge auf.
Die Durchsuchung beim Steuerberater bedeutet einen besonders intensiven Eingriff. Das BVerfG mahnt eine strikte Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen an.
Welche strafrechtlichen Risiken gibt es für Notare? Wir stellen zentrale Aspekte vor - insbesondere die Rechtsprechung des BGH zur Beihilfe durch beruftypische Handlungen.