
- Wirtschaftsstrafrecht
Das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG vom 27. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 438, S. 2) dient der Umsetzung und Durchsetzung der europäischen Verordnung (EU) 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCAR).
Diese gilt als europäische Verordnung unmittelbar. Das KMAG regelt daher innerstaatliche Aufsichtsrechte, Befugnisse und – hier von zentralen Interesse – Straf- und Bußgeldvorschriften. So enthält § 46 KMAG eine Strafvorschrift, die insbesondere auf das unerlaubte Erbringen von Kryptodienstleistungen abstellt. Flankiert wird diese von umfangreichen Bußgeldvorschrift in § 47 KMAG. Beide Vorschriften sind von dem kriminalpolitischen Bestreben getragen, Verstöße möglichst umfassend zu erfassen. Die aufsichtsrechtliche Überwachung obliegt dabei der BaFin. Diese kann und wird in geeigneten Fällen die Strafverfolgungsbehörden einschalten bzw. Strafanzeige erstatten. Insgesamt soll das enge Regelungssystem der MiCAR auch auf strafrechtlichem Wege durchgesetzt werden.
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Specialist Articles on Criminal Law and Commercial Criminal Law
As part of my specialist articles, I provide information on current issues in case law and legislation, particularly in the areas of commercial criminal law, tax criminal law, and insolvency criminal law.
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