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Das Geldwäschestrafrecht wird immer weiter ausgedehnt: unter anderem gewinnt die sogenannte Selbstgeldwäsche nach § 261 Abs. 7 StGB an Bedeutung. Über das Institut der Selbstgeldwäsche soll der Umgang des bereits an der Vortat Beteiligten mit aus dieser Tat stammenden Vermögenswerten erfasst werden. Im Grundsatz soll dieser sich nach dem Gedanken der mitbestraften Nachtat nicht erneut strafbar machen. Insoweit hat der Unrechtsgehalt der Vortat Vorrang, ein eigenständiges Unrecht versteht sich darüber hinaus jedenfalls nicht von selbst.

Fachartikel aus dem Straf- und Wirtschaftsstrafrecht

Im Rahmen der Fachartikel informiere ich zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, insbesondere  in den Bereichen des Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafrechts.  

Die genaue Frist- und Zeitberechnung bereiten gerade im Wirtschaftsstrafrecht immer wieder erhebliche Probleme.
§ 15a Abs. 4 InsO normiert die Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung. Die Vorschrift stellt ein echtes Sonderdelikt dar: nur wer die besondere Tätereigenschaft aufweist, kann sich nach § 15a Abs. 4 InsO strafbar machen. Wen die Insolvenzantragspflicht im Einzelnen trifft, ist jedoch jenseits der zentralen Konstellationen nicht ohne weiteres zu übersehen. Teilweise liegt dies auch an der wenig durchsichtigen Regelungstechnik und Fassung des § 15a InsO. Teilweise sind die Anforderungen aufgrund gesellschaftsrechtlicher Gegebenheiten durchaus komplex. Daher sollen im Folgenden einige Grundzüge zur Täterschaft in Bezug auf die Insolvenzverschleppung vorgestellt werden.
Auskunftspflicht vs. strafrechtliche Verwertbarkeit: Problematik und Reichweite bei der Insolvenz
Strafrechtliche Bedeutung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wg. der CoVID19-Pandemie.
Vorstellung des Entwurfs Verbandssanktionengesetzes mit wesentlichen geplanten Neuerungen
Im Steuerstrafrecht besteht die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige nach § 371 AO Straffreiheit zu erlangen.
Neue Entscheidung des BGH zur Entscheidung über die Schweigepflicht von Berufsgeheimnisträgern
Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB): Basics zum Tatbestand und wichtige Erscheinungsformen.
Überblick über die Basics der strafrechtlichen Compliance - Definition, Rollen und Bereiche