
- Wirtschaftsstrafrecht
Die strafrechtliche Einziehung wird – in ganz unterschiedlichen Konstellationen – immer weiter ausgedehnt. Entscheidungen, die zu einer Begrenzung oder Einschränkung der Einziehung führen, sind selten. In diese Tendenz fügt sich auch eine neue Entscheidung des OLG Bremen vom 12. September 2025 (1 ORs 14/25), welche die Einziehung im Zusammenhang mit dem Tatbestand des § 284 StGB (Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels) behandelt. Gegenstand der Entscheidung ist eine klar umrissene Frage, die jedoch in der Praxis erhebliche Bedeutung hat. Erstreckt sich die Einziehung auf sämtliche eingezahlten Einsätze oder sind Auszahlungen hiervon wiederum abzuziehen?
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- Ratgeber
Fachartikel aus dem Straf- und Wirtschaftsstrafrecht
Im Rahmen der Fachartikel informiere ich zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, insbesondere in den Bereichen des Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafrechts.
- Wirtschaftsstrafrecht
Die strafrechtliche Einziehung wird – in ganz unterschiedlichen Konstellationen – immer weiter ausgedehnt. Entscheidungen, die zu einer Begrenzung oder Einschränkung der Einziehung führen, sind selten. In diese Tendenz fügt sich auch eine neue Entscheidung des OLG Bremen vom 12. September 2025 (1 ORs 14/25), welche die Einziehung im Zusammenhang mit dem Tatbestand des § 284 StGB (Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels) behandelt. Gegenstand der Entscheidung ist eine klar umrissene Frage, die jedoch in der Praxis erhebliche Bedeutung hat. Erstreckt sich die Einziehung auf sämtliche eingezahlten Einsätze oder sind Auszahlungen hiervon wiederum abzuziehen?
- Wirtschaftsstrafrecht
Am 18. Juni 2025 habe ich im Arbeitskreis Strafrecht des Berliner Anwaltsvereins zum Thema „§ 266a – Aktuelle Herausforderungen an die Verteidigung“ einen Vortrag halten. Zentrale Inhalte finden Sie im Folgenden zusammengefasst.
- Geldwäsche
Das Geldwäschestrafrecht wird immer weiter ausgedehnt: unter anderem gewinnt die sogenannte Selbstgeldwäsche nach § 261 Abs. 7 StGB an Bedeutung. Über das Institut der Selbstgeldwäsche soll der Umgang des bereits an der Vortat Beteiligten mit aus dieser Tat stammenden Vermögenswerten erfasst werden. Im Grundsatz soll dieser sich nach dem Gedanken der mitbestraften Nachtat nicht erneut strafbar machen. Insoweit hat der Unrechtsgehalt der Vortat Vorrang, ein eigenständiges Unrecht versteht sich darüber hinaus jedenfalls nicht von selbst.
- Insolvenzstrafrecht
Der BGH hat sich jüngst dazu geäußert, wer faktischer Geschäftsführer bei der Firmenbestattung ist (Urteil v. 27. Februar 2025, 5 StR 287/24). Damit sind gleich zwei zentrale und ausgesprochen praxisrelevante Begriffe des Insolvenzstrafrechts betroffen. Die genannte Entscheidung erörtert gerade die Frage, welche Anforderungen an den Begriff in der besonderen Konstellation einer Firmenbestattung zu stellen sind.
- Geldwäsche
Die Anzahl der Kontosperrungen wegen des Verdachts der Geldwäsche nimmt zu. Dies geht einher mit den immer weiter zunehmenden Verdachtsanzeigen nach §§ 43ff. GwG und der allgemein intensivierten Aufsicht. Insbesondere Kreditinstitute gehen immer mehr dazu über, umfassende Verdachtsanzeigen zu erstatten, wenn einzelne Transaktionen – aus welchen Gründen auch immer – beanstandet werden. Diese Verdachtsanzeigen gehen häufig auch mit „Kontosperrungen“ einher. Insbesondere wird die Bank die Ausführung der beanstandeten Transaktion regelmäßig für einen gewissen Zeitraum verweigern.
- Geldwäsche
Geldwäsche zielt immer auf Verschleierung: Herkunft und Ursprung der betroffenen Vermögenswerte sollen gerade im Unklaren bleiben. Die typischen Geldwäschehandlungen sind darauf ausgerichtet, Vermögen aus rechtswidrigen Taten einen legalen Anstrich zu geben. Entsprechend stellt die Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte einen wichtigen Begriff des Geldwäschestrafrechts dar.
- Wirtschaftsstrafrecht
In jüngerer Zeit sind immer wieder Vorwürfe wegen Schwarzarbeit gegen Fahrdienstunternehmen laut geworden. Insbesondere in den Medien haben diese ein breites Echo erfahren. Razzien und Durchsuchungen sind im großen Umfang erfolgt. Im Fokus standen dabei Unternehmen, die über die bekannten Apps (uber, bolt, freenow u.a.) Fahrdienstleistung anbieten.
- Geldwäsche, Wirtschaftsstrafrecht
Glücksspiel im Internet ist weit verbreitet – weiter als jemals zuvor. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind dabei streng: Die Veranstaltung eines Glücksspiels im Internet setzt grundsätzlich eine innerstaatliche Erlaubnis voraus. Zudem besteht immer mehr die Gefahr, in Folge einer Verdachtsanzeige nach dem Geldwäschegesetz in den Blick der Ermittlungsbehörden zu gelangen.
- Geldwäsche
Am 23. Januar 2025 habe ich bei der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen vor überwiegend strafrechtlich tätigen Kollegen zu aktuellen Entwicklungen der Geldwäschestrafbarkeit vorgetragen.
Einige zentrale Aspekte will ich im Folgenden überblicksartig darstellen.








