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Geldwäsche zielt immer auf Verschleierung: Herkunft und Ursprung der betroffenen Vermögenswerte sollen gerade im Unklaren bleiben. Die typischen Geldwäschehandlungen sind darauf ausgerichtet, Vermögen aus rechtswidrigen Taten einen legalen Anstrich zu geben. Entsprechend stellt die Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte einen wichtigen Begriff des Geldwäschestrafrechts dar.

Fachartikel aus dem Straf- und Wirtschaftsstrafrecht

Im Rahmen der Fachartikel informiere ich zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, insbesondere  in den Bereichen des Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafrechts.  

Wer haftet für Schäden, die durch (rechtswidrige) Ermittlungsmaßnahmen verursacht werden?
Ich erläutere, welche Strafe bei Insolvenzverschleppung droht, und stelle wichtige Faktoren vor.
Strafanzeige im IT-Strafrecht - Bei der Erstattung einer Strafanzeige hat die fachliche Begleitung und Koordination eine erhebliche Bedeutung.
Der BGH hat eine bemerkenswerte Entscheidung zum Beweisantragsrecht getroffen und dieses gestärkt.
Der BGH begründet erstmals ausführlich die Starfbarkeit von Cum-Ex Aktiengeschäften.
Der Tatbestand der Geldwäsche ist grundlegend erweitert worden. Wir stellen wesentliche Neuerungen vor.
Eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB kann auch im Wirtschaftsstrafrecht anzunehmen sein. Wir stellen Kriterien vor.
Der BGH hat erstmals die Strafbarkeit einer Verurteilung in einem Cum-Ex Verfahren bestätigt. Wir informieren über Hintergründe und Verteidigungschancen in Cum-Ex Verfahren.
Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung: Zusammenfassung und Anmerkungen.