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Wie wird Geldwäsche bestraft? Die Strafvorschrift der Geldwäsche nach § 261 StGB sieht einen Strafrahmen vor, der von Geldstrafe bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe reicht. In besonders schweren Fällen kann eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden, § 261 Abs. 5 StGB. Was bedeutet das aber für den konkreten Fall? Mit welchen Folgen hat ein Beschuldigter in seinem Verfahren zu rechnen? Gerade wenn eine Vorladung wegen des Vorwurfs der Geldwäsche eingeht, stellt sich diese Frage mit besonderer Deutlichkeit.

Fachartikel aus dem Straf- und Wirtschaftsstrafrecht

Im Rahmen der Fachartikel informiere ich zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, insbesondere  in den Bereichen des Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafrechts.  

Der BGH begründet erstmals ausführlich die Starfbarkeit von Cum-Ex Aktiengeschäften.
Der Tatbestand der Geldwäsche ist grundlegend erweitert worden. Wir stellen wesentliche Neuerungen vor.
Eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB kann auch im Wirtschaftsstrafrecht anzunehmen sein. Wir stellen Kriterien vor.
Der BGH hat erstmals die Strafbarkeit einer Verurteilung in einem Cum-Ex Verfahren bestätigt. Wir informieren über Hintergründe und Verteidigungschancen in Cum-Ex Verfahren.
Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung: Zusammenfassung und Anmerkungen.
Wann droht der Widerruf der Approbation als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung?
Wir stellen das neue Wettbewerbsregister vor und erläutern seine Bedeutung.
Die Unternehmensgeldbuße nach § 30 OWiG stellt bereits heute ein praktisch bedeutsames Instrument dar.
Eine neuere Entscheidung des BGH thematisiert Vorstandsvergütungen unter dem Gesichtspunkt der Untreue.