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Die strafrechtliche Einziehung wird – in ganz unterschiedlichen Konstellationen – immer weiter ausgedehnt. Entscheidungen, die zu einer Begrenzung oder Einschränkung der Einziehung führen, sind selten. In diese Tendenz fügt sich auch eine neue Entscheidung des OLG Bremen vom 12. September 2025 (1 ORs 14/25), welche die Einziehung im Zusammenhang mit dem Tatbestand des § 284 StGB (Veranstaltung eines unerlaubten Glücksspiels) behandelt. Gegenstand der Entscheidung ist eine klar umrissene Frage, die jedoch in der Praxis erhebliche Bedeutung hat. Erstreckt sich die Einziehung auf sämtliche eingezahlten Einsätze oder sind Auszahlungen hiervon wiederum abzuziehen?

Fachartikel aus dem Straf- und Wirtschaftsstrafrecht

Im Rahmen der Fachartikel informiere ich zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, insbesondere  in den Bereichen des Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafrechts.  

Der BGH hat jüngst erneut präzisiert, was Verständigungsgespräche sind und wann sie protokolliert werden müssen. Das ist in der Praxis immer wieder problematisch.
Eine Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten kann ganz erhebliche Nebenfolgen haben: vom Gewerberecht zum Gesellschaftsrecht. Wir stellen zentrale Aspekte vor.
Wann können unternehmerische Entscheidungen den Vorwurf der Untreue begründen? Wir zeigen Grundzüge auf.
Die Durchsuchung beim Steuerberater bedeutet einen besonders intensiven Eingriff. Das BVerfG mahnt eine strikte Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen an.
Welche strafrechtlichen Risiken gibt es für Notare? Wir stellen zentrale Aspekte vor - insbesondere die Rechtsprechung des BGH zur Beihilfe durch beruftypische Handlungen.
Wer haftet für Schäden, die durch (rechtswidrige) Ermittlungsmaßnahmen verursacht werden?
Ich erläutere, welche Strafe bei Insolvenzverschleppung droht, und stelle wichtige Faktoren vor.
Strafanzeige im IT-Strafrecht - Bei der Erstattung einer Strafanzeige hat die fachliche Begleitung und Koordination eine erhebliche Bedeutung.
Der BGH hat eine bemerkenswerte Entscheidung zum Beweisantragsrecht getroffen und dieses gestärkt.