
- Geldwäsche
Das Geldwäschestrafrecht wird immer weiter ausgedehnt: unter anderem gewinnt die sogenannte Selbstgeldwäsche nach § 261 Abs. 7 StGB an Bedeutung. Über das Institut der Selbstgeldwäsche soll der Umgang des bereits an der Vortat Beteiligten mit aus dieser Tat stammenden Vermögenswerten erfasst werden. Im Grundsatz soll dieser sich nach dem Gedanken der mitbestraften Nachtat nicht erneut strafbar machen. Insoweit hat der Unrechtsgehalt der Vortat Vorrang, ein eigenständiges Unrecht versteht sich darüber hinaus jedenfalls nicht von selbst.
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- Ratgeber
Fachartikel aus dem Straf- und Wirtschaftsstrafrecht
Im Rahmen der Fachartikel informiere ich zu aktuellen Themen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung, insbesondere in den Bereichen des Wirtschafts-, Steuer- und Insolvenzstrafrechts.
- Wirtschaftsstrafrecht
Eine kriminelle Vereinigung nach § 129 StGB kann auch im Wirtschaftsstrafrecht anzunehmen sein. Wir stellen Kriterien vor.
- Steuerstrafrecht
Der BGH hat erstmals die Strafbarkeit einer Verurteilung in einem Cum-Ex Verfahren bestätigt. Wir informieren über Hintergründe und Verteidigungschancen in Cum-Ex Verfahren.
- Sonstiges
Neuer Gesetzentwurf der Bundesregierung: Zusammenfassung und Anmerkungen.
- Arzt- und Medizinstrafrecht
Wann droht der Widerruf der Approbation als Nebenfolge einer strafrechtlichen Verurteilung?
- Unternehmensstrafrecht
Wir stellen das neue Wettbewerbsregister vor und erläutern seine Bedeutung.
- Unternehmensstrafrecht
Die Unternehmensgeldbuße nach § 30 OWiG stellt bereits heute ein praktisch bedeutsames Instrument dar.
- Wirtschaftsstrafrecht
Eine neuere Entscheidung des BGH thematisiert Vorstandsvergütungen unter dem Gesichtspunkt der Untreue.
- Wirtschaftsstrafrecht
BGH-Entscheidung zum Verjährungsbeginn bei Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
- Wirtschaftsstrafrecht
Zur Problematik der Schadensbestimmung im Rahmen der Untreue bei Risikogeschäften.